Neben dem neuen Fahrradständer gibt es endlich auch eine Bank am Sportlereingang der Aartalhalle.

Neben dem neuen Fahrradständer gibt es endlich auch eine Bank am Sportlereingang der Aartalhalle.
інки старшого віку, які втекли від російського вторгнення з України, можуть
безкоштовно відвідувати наші тренування „Гімнастика та Здоровий спорт для
старших“
Членство у SV Taunusstein-Neuhof не потрібне.
Наші заняття проходить -Понеділок 18:45-19:45 в Aartalhalle Taunusstein- Neuhof.
У вас є інтерес чи ви знаєте жінок старшого віку яких би це зацікавило, тоді
звяжіться за цією адресою: marion.bund@sportverein-neuhof.de
Unser Verein macht wieder mit bei der REWE-Aktion “Scheine für Vereine” vom 25.04. bis 05.06.2022.
Sollte die Einlösung der Scheine online nicht möglich sein, so können diese in den Briefkasten der Vereinsgeschäftsstelle in der Idsteiner Str. 39 eingeworfen werden
Weitere Infos auf der Seite des SV Neuhof unter www.sportverein-neuhof.de
Ältere Frauen, die vor dem russischen Überfall aus der Ukraine geflohen sind, können kostenlos an den Übungsstunden von „Gymnastik und Gesundheitssport für Ältere“ teilnehmen.
Eine Mitgliedschaft im SV Taunusstein-Neuhof ist nicht erforderlich.
Unser Angebot findet montags 18.45 – 19.45 Uhr in der Aartalhalle Taunusstein-Neuhof statt.
Ihr habt Interesse oder kennt ältere Frauen, die Interesse haben?
Meldet Euch bei marion.bund@sportverein-neuhof.de.
Seit dem 02.04.2022 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV). Mit dieser sind einige, bisherige Regelungen wie z. B. die Zugangsbeschränkungen entfallen.
Für den Sportbetrieb innerhalb unserer Mehrzweckeinrichtungen bedeutet dies, dass es grundsätzlich keine verpflichtenden Regelungen mehr gibt.
Aufgrund des immer noch sehr dynamischen Infektionsgeschehens hat die Stadt Taunusstein sich dazu entschieden, die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske auf allen Verkehrswegen innerhalb der Mehrzweckeinrichtungen (Flure, Toiletten etc.) im Rahmen des Hausrechts bis vorerst 29.04.2022 aufrechtzuerhalten. Ausgenommen sind wie bisher Kinder unter 6 Jahren bzw. die noch nicht in der Schule sind.